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   BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02   

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https://dejure.org/2002,2359
BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02 (https://dejure.org/2002,2359)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2002 - 1 StR 346/02 (https://dejure.org/2002,2359)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2002 - 1 StR 346/02 (https://dejure.org/2002,2359)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Nr. 1 BtMG; SDÜ; § 49 Abs. 2 StGB
    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens; Strafzumessung (keine Milderung, weil Drogen für das Ausland bestimmt sind)

  • lexetius.com

    BtMG 1981 § 31 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Strafmilderung gem. §§ 31 Nr. 1 BtMG, 49 Abs. 2 StGB; Strafmilderung gem. § 31 Nr. 1 BtMG auch bei Aufklärungserfolg von Taten, die nur außerhalb der Bundesrepublik verfolgt werden können; Aufklärungshilfe von Rauschmitteldelikten

  • Judicialis

    BtMG 1981 § 31 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG (1981) § 31 Nr. 1
    Anwendbarkeit von § 31 BtMG bei Aufklärungserfolg im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1131
  • NStZ 2003, 270
  • StV 2003, 286
  • JR 2003, 470
  • JR 2003, 480
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die Nichtanwendung von § 31 Nr. 1 BtMG mit der Begründung des Tatrichters, die im Wege der Rechtshilfe gegenüber den niederländischen Behörden über den Heroinlieferanten erfolgten Angaben könnten nur in einem dort zu erwartenden Verfahren zum Tragen kommen, ausdrücklich beanstandet (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2; vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).

    Er hat hingegen die Anwendung von § 31 Nr. 1 BtMG in einer Fallgestaltung unbeanstandet gelassen, bei der der Angeklagte einen Aufklärungsbeitrag geleistet hatte, der erfolgreiche Abschluß der Strafverfolgung gegen die im Ausland untergetauchte belastete Person aber von weiteren Maßnahmen der niederländischen Ermittlungsbehörden abhing (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10; vgl. auch BGH StV 2000, 318).

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Er hat hingegen die Anwendung von § 31 Nr. 1 BtMG in einer Fallgestaltung unbeanstandet gelassen, bei der der Angeklagte einen Aufklärungsbeitrag geleistet hatte, der erfolgreiche Abschluß der Strafverfolgung gegen die im Ausland untergetauchte belastete Person aber von weiteren Maßnahmen der niederländischen Ermittlungsbehörden abhing (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10; vgl. auch BGH StV 2000, 318).
  • BGH, 02.11.1993 - 1 StR 602/93

    Verfahrensgegenstand - Rechtliche Selbständigkeit - Handelstätigkeit - Anwendung

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die Nichtanwendung von § 31 Nr. 1 BtMG mit der Begründung des Tatrichters, die im Wege der Rechtshilfe gegenüber den niederländischen Behörden über den Heroinlieferanten erfolgten Angaben könnten nur in einem dort zu erwartenden Verfahren zum Tragen kommen, ausdrücklich beanstandet (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2; vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01

    Strafrahmenverschiebung bei Betäubungsmitteldelikten (Menge des Rauschgiftes und

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Dabei hatte der Gesetzgeber gerade schwerwiegende Betäubungsmittelstraftaten im Auge (vgl. Senat, NJW 2002, 908).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95

    Strafmilderung - Deutscher Markt - Eingeführte Betäubungsmittel - Unvertretbare

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben und es deshalb als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn durch Instanzgerichte strafmildernd berücksichtigt wurde, daß das Rauschgift "nicht für den deutschen Markt bestimmt" gewesen sei (vgl. BGH Urt. v. 31. Januar 1996 - 2 StR 643/95 - BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1).
  • BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00

    Strafmilderung nach § 31 BtMG; Aufklärungsbeitrag; Aufdeckung

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 643/95

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben und es deshalb als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn durch Instanzgerichte strafmildernd berücksichtigt wurde, daß das Rauschgift "nicht für den deutschen Markt bestimmt" gewesen sei (vgl. BGH Urt. v. 31. Januar 1996 - 2 StR 643/95 - BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1).
  • BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten;

    Dabei kann Bedeutung erlangen, dass eine durch die Angeklagte bewirkte Tataufklärung im Ausland, etwa in Spanien, zur gleichen Strafmilderung nach § 31 BtMG wie ein Aufklärungserfolg in Deutschland führt (BGH NJW 2003, 1131).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16
    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 31 Nr. 1 BtMG ausdrücklich für solche Fälle entschieden, in denen der Aufklärungserfolg mutmaßlich in einem ausländischen, jedoch zum Geltungsbereich des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) gehörenden Staat eintreten kann (vgl. BGH Urteil vom 19. November 2002 - 1 StR 346/02 - NStZ 2003, 270).

    § 46b StGB enthält jedoch keine Einschränkung seines Anwendungsbereichs auf einen inländischen Aufklärungserfolg, so dass eine Strafmilderung nach dieser Vorschrift unabhängig davon möglich ist, ob der Aufklärungserfolg in einem Mitgliedsstaat des SDÜ oder in einem sonstigen ausländischen Staat eintritt (vgl. Aulinger JR 2003, 480 [482]; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Auflage, § 31 Rn. 54; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 31 Rn. 101 jeweils zu § 31 Nr. 1 BtMG).

  • OLG Nürnberg, 09.08.2005 - 2 St OLG Ss 148/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Aufklärungshilfe, Strafrahmenwahl

    Der Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG stünde jedenfalls nicht entgegen, wenn ein Aufklärungserfolg im genannten Sinn nicht im Inland, sondern in einem anderen Vertragsstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) - hierzu zählen auch die Niederlande - eingetreten ist (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2002, StV 2003, 286 f ).

    Es steht der Anwendbarkeit von § 31 Nr. 1 BtMG auch nicht entgegen, wenn der durch die Angaben des Angeklagten zur Überzeugung des Tatrichters nach zutreffend Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH Beschluss vom 28.8.2002, StV 2003, 286).

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